Für die Angabe von Grundpreisen in Onlineshops gibt es sehr genaue rechtliche Vorgaben, die aber nicht von allen Händlern in vollem Umfang eingehalten werden. Vor genau sechs Monaten, am 28. Mai 2022 wurden diese Vorgaben noch einmal verschärft. Noch immer stoßen wir bei Kunden auf unvollständige oder nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form angezeigte Preisinformationen im Shop. Und auch beim Export von Produktfeeds und in strukturierten Daten müssen die Regeln für Grundpreisangaben genau befolgt werden. Wir fassen zusammen, welche Angaben laut Preisangabenverordnung (PAngV) und BGH-Urteil an welcher Stelle und in welcher Form gemacht werden müssen und erklären, wie das technisch umzusetzen ist.
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