Onlinehändler in Deutschland müssen ab 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. In den kommenden Jahren werden noch weitergehende Änderungen hinzukommen. Dieses Thema wird gerade viel diskutiert. Aber leider werden dabei immer wieder falsche Behauptungen aufgestellt. Betreffen die Änderungen zum Jahreswechsel wirklich nur B2B-Händler oder nicht vielmehr alle Shops? Müssen Onlineshops jetzt noch schnell per Plugin für die Verarbeitung von E-Rechnungen vorbereitet werden, oder lässt sich das auch später nachholen? Wir haben uns die für die Rechtslage zur Rechnungsstellung anstehenden Änderungen mit Blick auf den E-Commerce genau angesehen und fassen zusammen, was Händler jetzt über E-Rechnungen wissen müssen.
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