Viele Händler bieten noch immer keinen Gastzugang als Alternative zur Einrichtung eines Kundenkontos an. Dabei war der Beschluss der Datenschutzkonferenz vor sechs Monaten eindeutig: Vor dem Hintergrund der DSGVO muss so gut wie jeder Onlineshop seinen Kunden die Möglichkeit einräumen, ihre persönlichen Daten nur für die Abwicklung eines einzigen Kaufvorgangs einzugeben. Und auch für den Umgang mit personenbezogenen Daten in Kundenkonten hat die DSK klare Vorgaben definiert, die noch immer längst nicht jeder Shopbetreiber im Checkout umgesetzt hat.
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