Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der EU-US Privacy Shield nicht mit der DSGVO vereinbar ist. Damit ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in den USA von europäischer Seite höchstrichterlich für unzulässig erklärt worden. Shopbetreiber mit Sitz in der Europäischen Union müssen nun sehr genau prüfen, ob sie in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern unter dem vermeintlichen Schutz des Privacy Shield gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen und was sie dagegen unternehmen können. Wir erklären, was das konkret bedeutet.
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