Google sagt Pop-ups und Overlays den Kampf an

Google sagt Pop-ups und Overlays den Kampf an

Google hat einmal mehr am Algorithmus geschraubt und dabei Änderungen im Hinblick auf mobile Suchergebnisse vorgenommen. Ab Januar 2017 wird es bei der Berechnung der Rankings eine für manche Website empfindliche Änderung geben. Denn da Google bekanntlich großen Wert auf Usability legt, sind dem Suchmaschinenriesen störende Overlays und Pop-ups, hinter denen der Content einer Website – insbesondere auf kleinen Smartphone-Bildschirmen – vorübergehend verschwindet, ein arger Dorn im Auge. Wir fassen zusammen, welche Arten von Einblendungen schon bald zum SEO-Problem werden und was Google Website- und Shopbetreibern auch in Zukunft noch durchgehen lassen wird.

Im Schatten der Veränderung für die Bewertung von Seiten mit Pop-ups und Overlays hat Google sogar noch eine weitere Modifikation vorgenommen. Sie betrifft jedoch allein die Anzeige und nicht die Bewertung von Suchergebnissen.

Das Label “Mobile-friendly” wird obsolet

Google hat zufrieden festgestellt, dass sich seit der Einführung des Labels “Mobile-friendly” (beziehungsweise “Für Mobilgeräte”) vor zwei Jahren allerhand getan hat. So erfüllen mittlerweile 85 Prozent aller Seiten in den mobilen Suchergebnissen die Kriterien für die Mobile Friendliness: Lesbarkeit ohne Zoomen und ausreichende Abstände zwischen Schaltflächen. Daher wird das Label künftig nicht mehr in den mobilen Suchergebnissen angezeigt, wenn eine Seite für die Benutzung auf Smartphones optimiert ist. Als wichtiges Rankingkriterium bleibt die Optimierung für Mobilgeräte aber selbstverständlich auch weiterhin erhalten. Was Google damit signalisiert: mobilfreundliche Websites sind endgültig Standard und bedürfen keiner besonderen Kennzeichnung in den Suchergebnissen mehr.

Einblendungen über dem Content werden zum SEO-Problem

Die zweite angekündigte Änderung ist weitaus folgenreicher. Einmal mehr hat Google mit Argwohn beobachtet, wie sich eine wenig benutzerfreundliche Unsitte im Internet ausbreitet. Und jetzt macht der Gigant dem Unwesen durch Strafandrohung ein jähes Ende. Der erklärte Gegner: aufdringliche Pop-ups und Overlays, unter denen der eigentliche Content zwar für Crawler wie den Google Bot, nicht aber für den Besucher auf der Seite sicht- und lesbar ist. Damit soll nun also Schluss sein – und zwar bis zum 10. Januar 2017. Wer seine Nutzer auch danach noch mit störenden Einblendungen belästigt, muss sich auf schlechtere Rankings der entsprechenden Seiten durch Google gefasst machen. Denn wer ein relevantes Suchergebnis auswählt, möchte ja direkt zu den jeweiligen Inhalten gelangen – und nicht erst Pop-ups und Overlays beiseiteräumen müssen.

Beispiele für von Google missbilligte Einblendungen

Google gibt drei Arten von Elementen an, die als störend klassifiziert werden und daher vom kommenden Januar an im Hinblick auf SEO nicht mehr eingesetzt werden sollten:

  • Pop-ups, die den Haupt-Content verdecken, nachdem der Nutzer aus den Suchergebnissen auf die Seite gelangt ist oder während er sich die Seite ansieht.
  • Die Anzeige von Einblendungen, die erst manuell ausgeblendet werden müssen, bevor der Nutzer auf die eigentliche Seite gelangt.
  • Layouts, bei denen der beim Laden der Seite zuerst angezeigte Bereich (above-the-fold) einer Einblendung ähnlich sieht, während der eigentliche Inhalt erst weiter unten zu finden ist.

Googles Kampf gegen lästige Einblendungen ging übrigens ursprünglich aus der Entwicklung eines Signals zum Erkennen von eingeblendeten Hinweisen auf zur Verfügung stehende mobile Apps hervor. Da bald deutlich wurde, dass damit nur ein Teil des Problems erfasst werden konnte, wurde der Ansatz erweitert. Inzwischen wird bei der Überprüfung der Mobile-Friendliness nicht mehr eigens geprüft, ob die Installation einer mobilen App beworben wird. Diese Funktionalität wurde nun in die generelle Suche nach etwaigen Einblendungen integriert, mit der Seiten darauf überprüft werden, ob Nutzer auch über die mobile Suche auf kleinen Bildschirmen direkt zu den gewünschten Inhalten gelangen.

Sind jetzt alle Arten von Einblendungen schlecht für SEO?

Wer eine Website, einen Blog oder einen Shop betreibt, greift oftmals auf Pop-ups und Overlays zurück. Und zwar nicht immer unmittelbar unter Marketing-Gesichtspunkten, etwa um ein bestimmtes Produkt bildschirmfüllend in Szene zu setzen, sondern auch um rechtliche Hinweise unterzubringen oder seinen Nutzern Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme anzubieten.

Für alle, die darauf nur ungern verzichten möchten, gibt es eine gute Nachricht: Google klassifiziert nicht alle Arten von Einblendungen als störend. Daher können einige Arten von Overlays und Pop-ups auch weiterhin uneingeschränkt genutzt werden, ohne dass daraus Nachteile für die Rankings der Seite entstehen würden:

    • Einblendungen, die im Zusammenhang mit rechtlichen Pflichten eingebunden werden – etwa für die Verwendung von Cookies oder zur Abfrage des Alters der Besucher.
    • Login-Formulare auf Websites, deren Inhalt nicht öffentlich zugänglich ist, da er privat oder bestimmten Nutzergruppen beziehungsweise zahlenden Kunden vorbehalten ist.
    • Banner, die nur einen geringen Teil der Bildschirmfläche ausfüllen und leicht auszublenden sind. Als Beispiele für Banner, die eine angemessene Fläche beanspruchen nennt Google die App-Installations-Banner in Safari und Chrome.

Fazit: Was ist jetzt zu tun?

Wer auf gute Rankings – insbesondere auf mobilen Geräten – angewiesen ist, sollte sein Web-Angebot sehr genau auf möglicherweise problematische Einblendungen überprüfen. Während geschützte Login-Bereiche, Cookie-Banner und dergleichen auch weiterhin sanktionsfrei genutzt werden können, wird gerade im Bereich E-Commerce mancher Webmaster etwas zu tun bekommen.

Großflächige Werbeeinblendungen, Einladungen zu Newsletter-Abonnements und anderes mehr müssen bis Jahresende entweder ganz entfernt oder künftig schlank und leicht zu überwinden sein. Dafür wird auch so manches Template für automatisierte Werbeeinblendungen mit personalisierten Produktempfehlungen aus Recommendation Engines zurückhaltender gestaltet werden müssen.

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