Advertising: Consent Mode für Google ab 1. März 2024 verpflichtend

Advertising: Consent Mode für Google ab 1. März 2024 verpflichtend

Bereits ab 1. März 2024 macht Google den Consent Mode für personalisierte Werbung über Google Ads und das Tracking mit Google Analytics zur Pflicht. Damit delegiert die Werbeplattform die Verantwortung für das Einholen und die Dokumentation von Einwilligungen an die Werbetreibenden und setzt ihnen eine Deadline für die Umsetzung. Wir fassen zusammen, was das für Händler bedeutet.

Google Consent Mode: Was ist das?

Den sogenannten „Consent Mode“ (deutsch: Einwilligungsmodus) hat Google eingeführt, um die Nutzung von Diensten, die auf der Auswertung von personenbezogenen Daten basieren, ohne allzu große Einschränkungen und trotzdem rechtssicher anbieten zu können – und zwar auch in Staaten, in denen strenge Rahmenbedingungen wie die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten. Eine Website, die zwar mit einem Cookie-Banner, aber ohne aktivierten Consent Mode betrieben wird, übermittelt nur dann Nutzerdaten an Google, wenn ein Nutzer dem ausdrücklich zugestimmt hat. Ohne Zustimmung werden keine Daten übermittelt. Dagegen sieht der Consent Mode in seiner ursprünglichen Form (v1) vor, dass für Nutzer, die der Nutzung ihrer Daten ausdrücklich nicht zugestimmt haben, anonymisierte Daten übermittelt werden. Der Google Consent Mode steht insbesondere für die Dienste Google Analytics, Google Ads Conversion Tracking und Remarketing sowie Floodlight zur Verfügung.

Ende 2023 hat Google dann den Consent Mode noch einmal in überarbeiteter Form bereitgestellt (v2 – mit zusätzlichen Parametern für die Übermittlung der Nutzerdaten an Google). Das lässt sich als Reaktion darauf werten, dass im September 2023 neben anderen Branchenriesen wie Facebook und Amazon erwartungsgemäß auch Google als „Gatekeeper“ im Sinne des Digital Markets Act eingestuft worden ist. Die EU nimmt Google als Gatekeeper in die Pflicht, von Nutzern Einwilligungen (Consent) einzuholen und zu dokumentieren, darüber transparent zu informieren, Nutzer nicht mit „Dark Patterns“ aufs Glatteis zu führen und ihnen einfache Widerrufsmöglichkeiten (Opt-out) zu bieten.

Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist treten die erweiterten Verpflichtungen aus dem Digital Markets Act für die Gatekeeper in Kraft – am 6. März 2024. Das nimmt Google nun ganz offensichtlich zum Anlass, seinen Werbekunden in der Google Ads Hilfe ebenfalls eine Deadline zu setzen: Wer Google Ads und Google Analytics weiterhin für personalisierte Anzeigen über das Google Werbenetzwerk und das Tracking des Nutzerverhaltens nutzen will, muss den Consent Mode implementiert haben. Wer das nicht rechtzeitig tut, kann die entsprechenden Google Dienste nicht mehr mit Funktionen für die Personalisierung einsetzen. Auf diese Weise delegiert Google seine Gatekeeper-Verantwortung an die Nutzer seiner Services. Wer den weitergereichten Pflichten nicht nachkommt, wird sanktioniert und darf bestimmte Funktionalitäten nicht mehr nutzen.

Für wen oder was ist das wichtig?

Wer Google Ads Conversion Tracking, Remarketing beziehungsweise Google Analytics für das Ausspielen von personalisierter Werbung einsetzt, muss jetzt schnell sicherstellen, dass dafür der Google Consent Mode korrekt in das Consent-Management integriert ist. Sonst werden die Funktionen zur Personalisierung ab März nicht mehr nutzbar sein. Wer zum Beispiel den in Shopware 6 integrierten Consent Manager und Google Analytics einsetzt, hat nun drei mögliche Handlungsoptionen, wie Shopware in einem Blog-Beitrag erklärt: Update, Plugin oder Patch.

Wer die genannten Dienste zwar einsetzt, dabei aber keine personalisierten Anzeigen ausspielt – oder bereit ist, darauf in Zukunft zu verzichten –, muss den Consent Mode noch nicht implementieren.

Was müssen Werbetreibende bis zum 1. März 2024 tun?

Wer Google Ads und Google Analytics auch in Zukunft einsetzen will, um ganz gezielt Werbung für bestimmte Personen in Googles Werbenetzwerk auszuspielen, muss sicherstellen, dass der Consent Mode korrekt implementiert ist. Dafür muss das eigene Consent-Management entsprechend angepasst beziehungsweise konfiguriert werden.

Empfehlung: Einwilligungen per CMP verwalten

Websites und Onlineshops, in die Lösungen von Drittanbietern integriert sind, entwickeln sich vor dem Hintergrund der geltenden Gesetze auf EU- und auf nationaler Ebene aus juristischer Sicht schnell zu ausgesprochen komplexen Gebilden. Das rechtssichere Einholen und die korrekte Dokumentation von Einwilligungen, die transparente Information über die unterschiedlichen eingebundenen Dienste sowie die im Zusammenhang damit an die jeweiligen Anbieter übermittelten Informationen und das Bereitstellen der vorgeschriebenen Widerrufsmöglichkeiten lässt sich mit einem gewöhnlichen Cookie-Banner nicht mehr bewerkstelligen.

Daher empfehlen wir unseren Kunden die Integration einer Consent-Management-Plattform (CMP) in ihren Onlineshop. Mithilfe dieser SaaS-Lösungen lässt sich bei sehr überschaubaren Kosten und mit minimalem Aufwand sicherstellen, dass die Verarbeitung der Einwilligungen der Nutzer dauerhaft rechtssicher gestaltet ist. Gerade im Hinblick auf die ab 1. März 2024 geltende Pflicht, für personalisierte Werbung den Consent Mode zu nutzen, sollte bei der Wahl eines CMP-Anbieters unbedingt darauf geachtet werden, dass es sich um einen der zertifizierten CMP Partner von Google handelt. Auf diese Weise können sie auch in Zukunft davon profitieren, dass die jeweils aktuellste Variante des Google Consent Modes eingesetzt wird.

Alternativ können sie auch auf effektives Tracking ohne Cookies mit etracker oder econda setzen.

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Benötigen Sie Hilfe bei der Integration der passenden CMP-Lösung in Ihren Shop? Wenden Sie sich einfach an uns. Wir unterstützen Sie gern mit Rat und Tat.

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