Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein in der Presse einhellig als “folgenschwer” bewertetes Urteil gesprochen: Die Betreiber von Facebook Fanpages sind für den Schutz der Nutzerdaten mitverantwortlich – und nicht allein Facebook. Nun ist die Ungewissheit groß, was das für Unternehmen, Institutionen und andere juristische Personen, die eine eigene Facebook Seite betreiben, konkret bedeutet. Wird Facebook auf die Betreiber der Fanpages zugehen? Müssen am Ende alle ihre Facebook Seiten abschalten, um nicht gegen EU-Datenschutzrecht zu verstoßen? Und was ist mit Präsenzen in anderen sozialen Netzwerken? Wann wird es belastbare Antworten auf diese Fragen geben? Und was lässt sich jetzt schon tun? – Wir fassen den aktuellen Stand der Dinge praxisorientiert zusammen.
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