Newsletter-Spezial: EuGH Urteil zu Facebook Fanpages
Guten Tag,
womöglich haben Sie es bereits der Tagespresse entnommen: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juni 2018 ist der Betrieb von Facebook Fanpages ohne Weiteres nicht mehr mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform.
Was bedeutet das konkret?
Wer als juristische Person – zum Beispiel als Unternehmen – eine Facebook Präsenz unterhält, so der EuGH, ist für die Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook sowie für die Information der Betroffenen über deren Rechte mitverantwortlich. Wer potenziellen Konflikten mit Datenschutzbehörden und möglichen Abmahnungen vorbeugen möchte, muss daher jetzt aktiv werden. Und das gilt voraussichtlich auch für andere Social Media Präsenzen wie Google+ Seiten und Twitter Profile.
Was ist jetzt zu tun?
Anders als immer wieder behauptet wird, ist es jedoch nicht nötig, unternehmenseigene Facebook Fanpages nun umgehend abzuschalten. Allerdings wird es auch nicht genügen, die weiteren Entwicklungen in dieser Frage einfach abzuwarten, wozu ebenfalls immer wieder geraten wird. Umsichtige Einschätzungen dieser Frage kommen zu dem Schluss: Facebook Fanpages können weiterhin betrieben werden, müssen aber im Hinblick auf den Datenschutz angepasst werden.
Unsere Empfehlung für Sie
Wir empfehlen ihnen, die sich derzeit bietenden Möglichkeiten zur datenschutzrechtlichen Absicherung von Facebook Fanpages und anderen Social Media Präsenzen voll auszuschöpfen. Mehr über diese Möglichkeiten und die Hintergründe erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag zu diesem Thema.
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Carsten Stech
Splendid Internet GmbH