Pflicht für Onlineshops: Labels für Gewährleistung und Garantie ab 27. September 2026
Bis zum 27. September 2026 müssen die Betreiber von Onlineshops von der EU vorgeschriebene Labels für Gewährleistung und Garantie für ihre Produkte in den Shop integriert haben. Wer sich nicht an die neuen Pflichten hält, riskiert Abmahnungen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Im Februar 2024 hat die Europäische Union die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers“) (EU) 2024/825 verabschiedet. Die Richtlinie ist Teil des Green Deals, mit dem die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden will. Die darin enthaltenen Vorschriften sollen die Kennzeichnung von Produkten klarer und vertrauenswürdiger machen. Im Herbst 2025 wurde dann die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, in der das Design und der Inhalt von neuen Labels für Gewährleistung und Garantie festgelegt ist, im Amtsblatt veröffentlicht. Deutschland hatte bis 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 27. September 2026 gelten die Kennzeichnungspflichten verbindlich – und zwar für fast alle Onlineshops.
Ausnahme nur für reine B2B-Onlineshops
Die neuen Pflichten gelten für alle Onlineshops, die Produkte – auch – an Endkunden verkaufen. Nur reine B2B-Shops, die wirklich ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen, sind von der neuen Regelung ausgeschlossen.
Grundsätzlich verpflichtend: Das offizielle EU-Gewährleistungslabel
Wer in der EU online mit Produkten für Verbraucherinnen und Verbraucher handelt, muss seine Kundschaft künftig mit einem neuen, von der EU vorgeschriebenen und bereitgestellten Gewährleistungslabel darüber informieren, dass für sie ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährleistung besteht. Das Label informiert mit Gültigkeit für das gesamte Sortiment des Shops darüber, dass mindestens zwei Jahre lang Mängelrechte gewährt werden. Diese Information müssen alle Shopbetreiber anbieten – ganz unabhängig davon, ob im Shop auch Produkte angeboten werden, für die eine Garantie gewährt wird, oder nicht.
Unter Umständen verpflichtend: Das EU-GARAN-Label
Für den Fall, dass Händler für bestimmte Produkte über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers auf das gesamte Produkt mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren gewähren, müssen sie für diese Produkte im Zusammenhang mit der Artikelbeschreibung zusätzlich ein zweites Label bereitstellen: das EU-GARAN-Label. Darin enthalten sind jeweils Angaben zu Garantiedauer, Marke und Modell.
Was Händler jetzt tun müssen
Alle Händler müssen sich nun rechtzeitig vor dem Stichtag 27. September 2026 darum kümmern, dass das EU-Gewährleistungslabel in der vorgeschriebenen Form in ihren Shop integriert wird. Wer Produkte anbietet, für die eine weiterreichende Herstellergarantie gilt, muss zusätzlich sicherstellen, dass für alle diese Produkte das jeweilige Garantielabel nach den Vorgaben der EU auf der Produktdetailseite bereitgestellt wird. Welches der Label in welcher Weise zur Verfügung gestellt werden muss, hat die EU sehr genau definiert. Über die Details informiert sie auf einer speziellen Seite zu den neuen Labels für Gewährleistung und Garantie für Händler.