Was ändert sich 2026 rechtlich für Shopbetreiber?
Im Jahr 2026 wird es für Shopbetreiber wieder eine ganze Reihe von rechtlichen Änderungen geben. Bereits zum 1. Januar treten die ersten gesetzlichen Neuregelungen des Jahres mit Auswirkungen für den E-Commerce in Kraft. Von Juni bis Dezember gibt es für Shopbetreiber dann nochmal eine ganze Reihe von Neuerungen. Wann genau in den folgenden Monaten welche zusätzlichen Änderungen kommen werden, steht teilweise noch nicht abschließend fest. Aber allemal ist absehbar, dass sich einiges ändern wird. Wir fassen den aktuellen Stand zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im E-Commerce zusammen.
Inhaltsverzeichnis
1. Januar 2026: Änderungen am Elektrogesetz
Für Shopbetreiber, die Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen, gelten durch Änderungen am Elektronikgerätegesetz (ElektroG) neue Informations-, Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten. Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes sollen in Zukunft schneller mit Bußgeldern geahndet werden können. Händler müssen im Frontend des Shops alle wichtigen Kennzeichnungen auf den Detailseiten der betroffenen Produkte anzeigen und die verschärften Rücknahmepflichten auch im Fernabsatz umsetzen. Die neuen Regelungen gelten auch für Einweg-E-Zigaretten.
1. Januar 2026: CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Händler und andere Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Waren (etwa Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel) aus Nicht-EU-Ländern importieren müssen ab 2026 den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) berücksichtigen. Das Ziel des CBAM ist die Vermeidung von „Carbon Leakage“ und der Verlagerung von emissionsintensiver Produktion ins Ausland. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich Kleinsendungen mit einem Gesamtwarenwert unter 150 Euro.
7. Juni 2026: Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Als Arbeitgeber müssen Onlinehändler ab 7. Juni 2026 die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz („Equal Pay Transparency Directive“) umsetzen, um die Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu fördern, Transparenz herzustellen und die Rechte von Arbeitnehmenden zu stärken. Das heißt konkret: Es muss auf Nachfrage von Mitarbeitenden oder bei Bewerbungen künftig über Gehaltsstrukturen informiert werden. Je nach Größe des Unternehmens sind auch weitere Verpflichtungen, etwa zu Gleichstellungs- und Entgeltprüfverfahren verpflichtend.
19. Juni 2026: Widerrufs-Button verpflichtend
Die Bundesregierung möchte Verbraucher besser schützen, indem sie das Widerrufsrecht verschärft. Damit setzt sie die EU-Richtlinie 2023/2673 um. Ab 19. Juni 2026 müssen Onlineshops mit Sitz in Deutschland daher einen klar erkennbaren und direkt erreichbaren Widerrufs-Button anbieten, mit dem eine Bestellung ebenso einfach widerrufen werden kann, wie sie getätigt worden ist: per Klick. Möglichkeiten für einen Widerruf per Formular oder E-Mail sind dann nicht mehr ausreichend. Nicht vergessen: Wer seinen Shop entsprechend anpasst, muss auch die Widerrufsbelehrung aktualisieren.
30. Juni 2026: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Bereits im Dezember 2025 EU-weit in Kraft getreten, soll die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zur Jahresmitte 2026 auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) rechtlich bindend werden. Dann müssen Händler nicht nur für Rohstoffe, sondern auch für zahlreiche verarbeitete Produkte nachvollziehbare Informationen über die Herkunft inklusive Geodaten des Ursprungsorts bereitstellen, damit nachvollziehbar ist, dass sie nicht im Zusammenhang mit Entwaldung oder illegaler Rodung stehen. Das gilt für Produkte, die Palmöl, Rind (auch Leder), Soja, Kaffee, Kakao, Holz oder Kautschuk enthalten – und zwar sowohl für Importe in die EU als auch für Exporte in Nicht-EU-Staaten.
1. Juli 2026: Ende der EU-Zollfreigrenze für Sendungen unter 150 Euro
Im November 2025 haben die EU-Finanzminister beschlossen, dass die EU-Zollfreigrenze für Pakete unter 150 Euro abgeschafft wird. Mit dem für 2028 geplanten EU-Daten-Hub soll in der Europäischen Union die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden vereinfacht werden, so dass der Wegfall der Zollfreigrenze verwaltungstechnisch realisiert werden kann. Angesichts der Dringlichkeit soll eine Neuregelung, die sich insbesondere gegen große Shops aus China wie Temu und Shein richtet, aber bereits Mitte 2026 einen festen Zollsatz von 3 Euro auf die Einfuhr von Waren mit einem Wert unter 150 Euro einführen.
31. Juli 2026: Recht auf Reparatur
Bei einem Defekt an einem Produkt sollen Verbraucher auch nach zwei Jahren noch ein Recht darauf haben, dass es repariert wird, statt ein Ersatzprodukt zu erhalten. Dieses Recht auf Reparatur ist ein Teil des Green New Deal der EU und soll helfen, das Abfallaufkommen in den Mitgliedsstaaten zu verringern. Es gilt unter der Voraussetzung, dass das Gerät noch reparierbar ist und eine Reparatur nicht teurer als ein Ersatzgerät wäre.
Gelten wird das Recht auf Reparatur für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Fernseher, Monitore, Smartphones, Tablets, schnurlose Telefone, Server, Datenspeicher, Akkus in E-Bikes und E-Scootern sowie Schweißgeräte. Auf diese Weise gewinnen Refurbished-Produkte und Reparaturdienstleistungen an Bedeutung. Bis Ende Juli 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Regelungen der Richtlinie zum Right to Repair (R2R) in nationales Recht umsetzen.
2. August 2026: Anwendung des AI-Act
Anfang August 2026 beginnt die generelle Anwendbarkeit des „AI-Act“ der EU – insbesondere zur Regelung zur Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Wer einen Onlineshop betreibt und dabei KI-generierte Texte, Bilder oder Videos beziehungsweise KI-gestützte Dienste im Frontend bereitstellt, muss das in Zukunft deutlich kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss dabei für Menschen verständlich sein – etwa in Form von einfachen Hinweisen in Textform oder auch Wasserzeichen in Bildern.
Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind KI-generierte Inhalte, die stark bearbeitet worden sind und für die eine natürliche Person – zum Beispiel ein Autor – oder eine juristische Person – etwa ein Unternehmen – die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Grundsätzlich von der Regelung ausgenommen ist der rein private Einsatz von KI. Wer sich nicht an die neuen Transparenzregeln hält, läuft Gefahr, mit hohen Bußgeldern belegt zu werden. Im Raum steht dafür je nach Dimension des konkreten Falls ein Rahmen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweit erwirtschafteten Jahresumsatzes.
12. August 2026: Überarbeitete EU-Verpackungsverordnung
Die EU-Kommission hat sich lange Zeit mit einer Neufassung der Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle beschäftigt. Sie verfolgt dabei vor allem drei Ziele: die Reduzierung des Verpackungsabfalls, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Nachschärfung der Recyclingziele. In diesem Zusammenhang wird auch der E-Commerce ausdrücklich erwähnt.
In Zukunft wird es konkrete Vorgaben für den Umgang mit Transportverpackungen geben, die ab dem 12. August 2026 rechtlich bindend gelten sollen: Registrierungspflichten für Versender, Benennen von Bevollmächtigten, Informationen zu Materialien und Recycling, strikte Materialvorgaben und ab 2030 sogar eine Pflicht zur Recyclingfähigkeit aller Verpackungen. Die Bundesregierung bereitet dazu derzeit ein entsprechendes Gesetz vor.
27. September 2026: EmpCo-Richtlinie (ECGT) gilt EU-weit
Die EU will Verbrauchern in Zeiten der grünen Transformation den Rücken stärken. Dazu hat sie die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“ – ECGT) erarbeitet. Unlautere Geschäftspraktiken wie nicht verifizierte Nachhaltigkeitssiegel werden untersagt und zugleich Verbraucherrechte gestärkt, indem das Bereitstellen von Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten auch in Onlineshops zur Pflicht wird. Für „grüne“ Aussagen wie „umweltfreundliche Verpackung“ wird eine Belegpflicht eingeführt. Das einfache Übernehmen von Herstellerangaben genügt demnach nicht mehr. Die Bundesregierung setzt die Richtlinie mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ um.
27. September 2026: Neue Labels für Gewährleistung und Garantie
Ende September 2026 werden dann neue Gewährleistungslabels verbindlicher Bestandteil der Verbraucherinformationen in Onlineshops. Das hat die EU in der Durchführungsverordnung 2025/1960 „über die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie“ festgelegt. Den Kunden soll das nachhaltige Kaufentscheidungen erleichtern, indem sie europaweit einheitlich informiert werden. Rein stationäre Händler sind von dieser Regelung übrigens nicht betroffen.
20. November 2026: Verbraucherkreditrichtlinie
Mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie plant die Bundesregierung, „Buy now, pay later“-Angebote in Zukunft als reguläre Verbraucherdarlehen einzustufen. Dann gelten in Zukunft auch bei kleinen Summen und kurzfristigen Zahlungsaufschüben strengere Vorgaben wie die Verpflichtung zu ausführlicher Information und zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit.
9. Dezember 2026: Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
Bis zum 9. Dezember 2026 muss dann noch das Gesetz für die EU-Richtlinie 85/374/EWG zur Produkthaftung umgesetzt werden. Diese Neuregelung legt fest, dass Hersteller für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, haften. Das gilt unabhängig davon, ob sich ein Fehlverhalten des Herstellers nachweisen lässt. Händler haften in solchen Fällen also nicht selbst, müssen die Rechtslage aber genau kennen, um in möglichen Streitfällen richtig reagieren zu können.
Möglicherweise 2026
„Digitaler Omnibus“
Im November 2025 wurden Vorschläge der EU-Kommission für eine umfassende Neuordnung der Digitalgesetze vorgestellt. Der sogenannte „Digitale Omnibus“ dürfte auch für den E-Commerce so manche Änderung mit sich bringen – und zwar in Form von Vereinfachungen. Das geplante Reformpaket soll wichtige EU-Verordnungen und Gesetze wie DSGVO, Data Act und AI Act zusammenführen und besser aufeinander abstimmen. Auf diese Weise sollen Bürokratie abgebaut und Schnittstellen geklärt werden, um Unternehmen und Behörden die Orientierung zu erleichtern.
Neue Vorgaben zur Bekämpfung von Zahlungsbetrug
In Form der Payment Services Directive III (PSD3) und der Payment Services Regulation (PSR) will die EU strengere Vorgaben zur Bekämpfung von Zahlungsbetrug einführen. So sollen Zahlungsdienstleister in bestimmten Fällen von Spoofing haften müssen, während Rückerstattungen für Betroffene unkomplizierter abgewickelt werden sollen.
Ausblick 2027: Kommt der digitale Produktpass?
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte plant die EU für 2027 noch einmal eine umfassende Neuregelung für den Verbraucherschutz. Vorgesehen ist ein digitaler Produktpass (DPP), der transparente Informationen zur Herkunft, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Umweltbilanz eines Produkts enthält. Starten soll der neue digitale Produktpass zunächst mit besonders umweltrelevanten Produkten wie Textilien, Elektronik oder Möbeln.
Fazit
Die Europäische Union kümmert sich in einer Vielzahl von Verordnungen darum, das Marktgeschehen in Richtung Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit zu beeinflussen. Das sorgt für immer neue Gesetzesvorhaben in den Mitgliedstaaten, wodurch die ohnehin schon herausfordernde Rechtslage für Händler immer unübersichtlicher wird. Zu hoffen bleibt, dass der von der EU in Aussicht gestellte „Digitale Omnibus“ möglichst schnell kommt und tatsächlich spürbare Vereinfachungen mitbringt.
Auch für das kommende Jahr gilt daher wieder: E-Commerce-Profis müssen sehr genau im Blick behalten, welche Änderungen wann genau für wen genau gelten – und sich am besten durch den Händlerbund rechtlich absichern, um unter den immer anspruchsvoller werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen so gut wie möglich geschützt zu sein.