Ihre Datenschutzerklärungen sollten Betreiber von Websites und Onlineshops mittlerweile – hoffentlich – alle an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst haben. Aber es gibt eine Reihe von Aspekten und Elementen, die dabei oftmals übersehen oder allenfalls stiefmütterlich behandelt werden. Dazu zählen etwa eingebettete YouTube Videos, Karten aus Google Maps und Webfonts. Diese und andere Bestandteile zahlreicher Websites lassen sich nicht einfach durch Textbausteine in der Datenschutzerklärung DSGVO-konform weiterbetreiben. Hier müssen zusätzliche Arbeiten am Code durchgeführt werden. Das ist im Einzelnen aber nicht so aufwendig, wie es zunächst klingen mag. Mithilfe einiger kleinerer, aber ausgesprochen wirksamer Anpassungen am Quelltext lassen sich Websites zukunftssicher an die DSGVO anpassen – zusätzlich zu den Änderungen an der Datenschutzerklärung. Wir zeigen, was genau in welchem Fall zu tun ist.
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