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Ab dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtlich bindend

Ab dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtlich bindend

In wenigen Wochen endet die zweijährige Übergangsfrist für die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten ist und für den Umgang mit personenbezogenen Daten einen EU-weit einheitlichen Rahmen vorgibt. Vom 25. Mai 2018 an ist das komplexe Regelwerk dann rechtlich bindend und nimmt potenziell jedes in der Europäischen Union agierende Unternehmen in die Pflicht – bei empfindlichen Strafandrohungen für Verstöße gegen die Verordnung. Das gilt insbesondere für Shopbetreiber, die jetzt zügig für Rechtssicherheit sorgen müssen – sofern sie es nicht bereits getan haben. Wir fassen zusammen, worum es genau geht und was konkret zu tun ist.

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